Am Samstagabend sollte der Berliner Christopher Street Day friedlich enden. Gegen 22 Uhr steuerte jemand einen weißen Wagen in den Tiergarten, erfasste Menschen auf einem Weg und prallte gegen einen Baum. Eine Frau starb noch am Tatort. Nach dem jüngsten veröffentlichten Stand wurden 16 Menschen verletzt, drei von ihnen lebensbedrohlich und acht schwer. Der Fahrer floh. Ermittler prüfen außerdem Berichte, wonach eine oder mehrere Personen nach der Fahrt mit Stichwaffen auf Menschen eingewirkt haben könnten.
Polizei und Staatsanwaltschaft fahnden öffentlich nach dem 21-jährigen Abdul B. Sie ermitteln wegen des Verdachts eines Anschlags und warnen davor, den möglicherweise bewaffneten Mann anzusprechen. Der Gesuchte ist nach Angaben der Polizei nicht unbekannt: Er sei polizeibekannt und werde dem islamistischen Milieu in Berlin zugerechnet. Seine genaue Rolle, ein konkretes Motiv und die Frage möglicher Mittäter waren bei Redaktionsschluss nicht geklärt.
Das ist der belastbare Kern. Er ist schlimm genug. Eine konservative Zeitung muss ihn weder weichzeichnen noch mit Gerüchten aufblasen.
Freiheit gilt auch dort, wo man widerspricht
Man muss nicht jede Forderung des CSD teilen. Man kann Identitätspolitik, staatliche Symbolpolitik und manche kulturpolitische Übertreibung scharf kritisieren. Genau darin besteht politische Freiheit. Aber wer an einer angemeldeten Demonstration teilnimmt, hat Anspruch darauf, unversehrt nach Hause zu kommen. Der Schutz dieses Rechts ist keine linke Sache. Er ist eine konservative Kernaufgabe des Staates.
Islamismus richtet sich nicht nur gegen abstrakte Verfassungsprinzipien. Er richtet sich gegen konkrete Menschen: gegen Juden, Frauen, Homosexuelle, säkulare Muslime, Christen, Andersdenkende und gegen jeden, der religiöse Herrschaft ablehnt. Wer nach einem möglichen islamistischen Angriff auf einen CSD aus parteitaktischer Bequemlichkeit schweigt, überlässt ausgerechnet jene Menschen einer Ideologie, die ihre Freiheit verachtet.
Der Verfassungsschutz beziffert das islamistische Personenpotenzial für 2025 auf 28.645 Menschen, nach 28.280 im Vorjahr. Die Behörde beschreibt die Gefährdung durch islamistischen Terrorismus als anhaltend hoch. Das ist kein Urteil über Millionen friedliche Muslime. Es ist ein Sicherheitsbefund über eine extremistische Szene, die benannt, überwacht und zerschlagen werden muss.
„Polizeibekannt“ darf kein Schlusswort sein
Das Wort „polizeibekannt“ ist nach Gewalttaten zur deutschen Ritualformel geworden. Es informiert und beschwichtigt zugleich. Der Staat wusste etwas – aber offenbar nicht genug, nicht rechtzeitig oder nicht in einer Form, die Schutz ermöglichte. Dabei muss man rechtsstaatlich präzise bleiben: Bekanntheit allein erlaubt keine unbegrenzte Haft. Ein Verdacht ersetzt kein Urteil. Auch Gefährder besitzen Grundrechte.
Doch genau deshalb braucht es die unbequeme Aufarbeitung. Welche Erkenntnisse lagen vor? Welche Behörde kannte welche Kontakte? Gab es Auflagen, laufende Verfahren oder Hinweise auf Gewaltbereitschaft? Wurden Informationen zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und Ausländerbehörden geteilt? Welche Maßnahmen waren rechtlich möglich – und welche wurden unterlassen? Ohne Antworten wird aus „polizeibekannt“ ein Verwaltungsnachruf auf vermeidbare Gefahren.
Die schnelle Fahndung nach der Tat ist notwendig. Entscheidend ist aber, ob der Staat vor der Tat seine Instrumente genutzt hat. Innere Sicherheit misst sich nicht an der Zahl der Einsatzfahrzeuge nach Mitternacht, sondern an der Fähigkeit, bekannte Risiken vor dem ersten Opfer zu begrenzen.
Die Abschiebungsfrage: hart in der Sache, sauber im Fall
In sozialen Netzwerken kursiert bereits die Behauptung, der Gesuchte sei früher abgeschoben worden und habe seine Rückkehr nach Europa auf TikTok dokumentiert. Dafür liegt bei Redaktionsschluss kein belastbarer Beleg vor. Weder eine frühere Abschiebung noch ein Asylstatus, eine unerlaubte Wiedereinreise oder seine Staatsangehörigkeit sind durch die bisher zugänglichen Behördenangaben bestätigt. Wer dies trotzdem als Tatsache veröffentlicht, macht eine berechtigte Sicherheitsdebatte von einem leicht widerlegbaren Gerücht abhängig.
Das heißt nicht, dass das Rückführungssystem funktioniert. Das Gegenteil ist amtlich dokumentiert. Zum 30. Juni 2025 lebten laut Bundesregierung 226.506 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen in Deutschland; 184.988 von ihnen waren geduldet. Im Jahr 2025 wurden 22.787 Menschen abgeschoben. Zugleich scheiterten 32.855 Rückführungen schon, bevor die Betroffenen an die Bundespolizei übergeben werden konnten. In 21.341 Fällen wurden sie bei der Maßnahme nicht angetroffen. Weitere 1.593 Rückführungen scheiterten nach der Übergabe am Flughafen.
Noch deutlicher ist ein anderer Befund: Im ersten Halbjahr 2025 registrierte das Ausländerzentralregister 3.493 Personen, die trotz einer noch geltenden Wiedereinreisesperre erneut eingereist waren. Das ist der verifizierbare Stoff für eine Anklage gegen Kontrollverlust. Dafür braucht es kein TikTok-Gerücht.
Eine rechtskräftige Ausreisepflicht muss grundsätzlich vollzogen werden. Straftäter und Gefährder gehören dabei an die Spitze der Prioritäten. Duldung darf kein jahrzehntelanger Ersatzaufenthalt werden; fehlende Papiere dürfen nicht automatisch belohnt werden; wer bei einer angekündigten Rückführung untertaucht, darf nicht einfach auf den nächsten erfolglosen Termin warten. Zugleich muss jeder Einzelfall rechtlich geprüft bleiben. Kontrolle und Rechtsstaat sind keine Gegensätze. Ohne Vollzug verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.
Messergewalt ist kein Mediengefühl
Ob beim Berliner Angriff tatsächlich Stichwaffen eingesetzt wurden, wird noch ermittelt. Das größere Problem ist unabhängig davon messbar. Das Bundeskriminalamt registrierte 2025 insgesamt 29.243 Messerangriffe, 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Darunter fallen Angriffe und Bedrohungen, nicht das bloße Mitführen. Die Gewaltkriminalität insgesamt ging zwar um 2,3 Prozent zurück. Gerade deshalb ist eine differenzierte Aussage stärker als Alarmismus: Nicht jede Kriminalitätszahl steigt, aber Messerangriffe bleiben auf einem extrem hohen Niveau.
Politik reagiert darauf gern mit Waffenverbotszonen. Die können an bestimmten Orten Kontrollen erleichtern. Sie lösen aber weder Täterstrukturen noch Radikalisierung, psychische Erkrankungen, Clanmilieus oder gescheiterte Integration. Ein Messerverbotsschild entwaffnet nur denjenigen, der sich ohnehin an Regeln hält. Sicherheit verlangt sichtbare Polizei, schnelle Verfahren, konsequenten Strafvollzug, eine funktionsfähige Psychiatrie und eine Migrationspolitik, die Aufnahmefähigkeit und Kontrollfähigkeit nicht verwechselt.
Zehn Jahre nach Ansbach
Nur einen Tag vor dem Berliner Angriff jährte sich das islamistische Bombenattentat von Ansbach zum zehnten Mal. Am 24. Juli 2016 zündete ein abgelehnter syrischer Asylbewerber vor einem Musikfestival eine Rucksackbombe. 15 Menschen wurden verletzt, einige schwer; der Attentäter starb. Weil er keine Eintrittskarte hatte, gelangte er nicht auf das Gelände mit rund 2.500 Besuchern. Wahrscheinlich verhinderte dieser Zufall noch Schlimmeres.
Zehn Jahre später ist die Bedrohung nicht verschwunden. Sie hat ihre Form verändert: Radikalisierung läuft schneller und häufiger online, Täter agieren in kleinen Zellen oder allein, Alltagsgegenstände werden zu Waffen. Der Fehler von 2016 wäre nicht nur, die damaligen Opfer zu vergessen. Der größere Fehler wäre, aus einem Jahrzehnt islamistischer Gewalt keine institutionellen Konsequenzen zu ziehen.
Was jetzt geschehen muss
Erstens braucht der Berliner Fall eine lückenlose Chronologie – ohne Schutzbehauptungen der beteiligten Behörden. Zweitens müssen bekannte Islamisten mit konkreter Gewaltorientierung behördenübergreifend priorisiert werden. Drittens muss eine rechtskräftige Ausreisepflicht bei Straftätern und Gefährdern tatsächlich das Ende des Aufenthalts bedeuten, sofern keine zwingenden rechtlichen Hindernisse bestehen. Viertens müssen Wiedereinreisesperren an den europäischen Außengrenzen technisch greifen. Fünftens darf Islamismuskritik nicht länger als kulturelle Unhöflichkeit behandelt werden. Sie ist Verteidigung der freiheitlichen Ordnung.
Ebenso klar ist die Grenze: Kollektivschuld ist keine Sicherheitspolitik. Wer jeden Asylsuchenden oder jeden Muslim zum Gegner erklärt, vergeudet Aufmerksamkeit, spaltet mögliche Verbündete gegen Islamismus ab und ersetzt den gefährlichen Extremisten durch ein bequemes Feindbild. Härte besteht nicht in der Breite des Verdachts, sondern in der Präzision staatlichen Handelns.
Eine Frau ist tot. 16 Menschen sind verletzt. Der gesuchte Verdächtige war dem Staat bekannt. Aus dieser Feststellung muss mehr folgen als Betroffenheit. Ein Staat, der Gefahren kennt, trägt Verantwortung dafür, wie er mit ihnen umgeht. Freiheit ohne Schutz wird zur Einladung an ihre Feinde.
Quellen
- rbb24: Liveticker zum Angriff am Rande des Berliner CSD, Stand 26. Juli 2026.
- Tagesspiegel: Öffentlichkeitsfahndung von Polizei und Staatsanwaltschaft, 26. Juli 2026.
- Reuters: Vehicle mows down crowd at Berlin Pride festival, 25./26. Juli 2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Islamismus und islamistischer Terrorismus 2025, 30. Juni 2026.
- Deutscher Bundestag, Drs. 21/1532: Abschiebungen und Ausreisepflicht, 9. September 2025.
- MDR: 22.787 vollzogene und 32.855 vor Übergabe gescheiterte Rückführungen 2025, 7. März 2026.
- Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, 20. April 2026.
- BR24: Ansbach am zehnten Jahrestag des Bombenattentats, 24. Juli 2026.
Redaktionsstand: 26. Juli 2026, 10:15 Uhr MESZ. Für den Gesuchten gilt die Unschuldsvermutung. Tatbeteiligung, Motiv, Täterzahl und mögliche Stichwaffenangriffe sind Gegenstand laufender Ermittlungen.